Energieberatung für Wohngebäude
- für Wohngebäude werden bis zu 50 % der Beratungskosten gefördert
- -für 1-2 Wohneinheiten (max. 650 €)
- ab 3 Wohneinheiten (max. 850 €)
- Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften (zusätzlich bis 250 €)
Fachplanung- und Baubegleitung
- 50 % der Kosten werden gefördert (max. 5.000 €)
BEG Einzelmaßnahme
- 15 % Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle
- 5 % zusätzlich sind möglich, wenn es sich um eine Maßnahme aus einem vorliegenden individuellen Sanierungsfahrplan handelt
Förderfähige Maßnahmen:
- Dämmung der Gebäudehülle (z. B. Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Kellerdecke- bzw. Boden), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Fenstertüren, Außentüren und -toren
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
- Smart Home
Anlagentechnik
- Einbau einer Lüftungsanlage mit WRG
- bis zu 20 % Förderung
- Heizungsoptimierung
Heizungstechnik
- bis zu 70 % Zuschuss!
für den Einbau einer Wärmepumpe, Biomasseheizung (z. B. Pelletheizung in Kombination mit einer thermischen Solaranlage), Solarthermieanlagen - Hybridheizung (Gas/Wärmepumpe - nur für die Mehrkosten für den EE-Anteil)
Neubau
KFN Klimafreundlicher Neubau
Über die KFW wird der Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäusern gefördert
Zinsgünstige Kredite der KFW bei Sanierung zum Effizienzhausstandard EH85 oder besser
Die KFW bietet attraktive Förderkredite. Informationen finden Sie unter: