Energieberatung für Wohngebäude

  •  für Wohngebäude werden bis zu 50 % der Beratungskosten  gefördert
  • -für 1-2 Wohneinheiten max. 650,00 €
  •  ab 3 Wohneinheiten max. 850,00 €


Fachplanung- und Baubegleitung

  • 50 % der Kosten werden gefördert (max. 5.000 €)


BEG Einzelmaßnahme

  • 15 % Zuschuss  für Maßnahmen an der Gebäudehülle
  • 5 % zusätzlich sind möglich, wenn es sich um eine Maßnahme aus einem vorliegenden individuellen Sanierungsfahrplan handelt


Förderfähige Maßnahmen:

  • Dämmung der Gebäudehülle (z. B. Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Kellerdecke- bzw. Boden), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Fenstertüren, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Smart Home


Anlagentechnik

  • Einbau einer Lüftungsanlage mit WRG
  • bis zu 20 % Förderung
  • Heizungsoptimierung


Heizungstechnik

  • bis zu 70 % Zuschuss!
    für den Einbau einer Wärmepumpe, Biomasseheizung (z. B. Pelletheizung in Kombination mit einer thermischen Solaranlage), Solarthermieanlage
  • Gasbrennwertheizung (H2 Ready vorausgesetzt), Hybridheizung (nur für die Mehrkosten für den EE-Anteil)


Neubau

KFN Klimafreundlicher Neubau

Über die KFW wird der Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäusern gefördert


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Die KFW bietet attraktive Förderkredite. Informationen finden Sie unter:

https://www.kfw.de